Grundsteuer-Reform

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Grundsteuer neu berechnen

Unsere Lösung zur Neubewertung von Grundstücken

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform müssen insgesamt ca. 36 Millionen Einheiten neu bewertet werden. Das bedeutet für Privatleute, aber vor allem für viele Unternehmen einen erheblichen Aufwand. Ab sofort gilt es für Immobilien- und Grundstückseigentümer, Vorbereitungen für die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte zu treffen, die vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eingereicht werden muss. 

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Welche Art von Grundstück(en) besitzen Sie?

Unbebautes Grundstück

Einfamilienhaus

Mehrfamilienhaus

Eigentumswohnung
Teileigentum

Gewerbegrundstück

Landwirtschaft

Mit der Steuerkanzlei Ludwig + Ludwig
auf der sicheren Seite!

Schieben Sie die Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte nicht auf die lange Bank!
Alle Immobilienbesitzer werden im Laufe dieses Sommers dazu aufgefordert werden, die Erklärung bei ihrem Finanzamt einzureichen. Auf Rechtsanwälte und Steuerberater kommt viel Arbeit zu:

Sichern Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung, bevor die Kapazitäten versiegen!

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Definition der Grundstücksarten

Grundsteuer für unbebaute Grundstücke berechnen

Unbebaute Grundstücke

Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden.
Ein Gebäude ist dann als benutzbar einzustufen, wenn es bezugsfertig ist; eine Bauabnahme ist nicht notwendig. Grundstück mit zerstörten oder dem Verfall überlassenen Gebäuden gelten als unbebaut.
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Grundsteuer für unbebaute Grundstücke berechnen

Ein-/Zweifamilienhaus

Ein Einfamilienhaus (EFH), ist ein Gebäude das zu mehr als 80% Wohnzwecken dient und über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügt.
Ferner zählt auch ein Gebäudekomplex mit zwei Wohneinheiten als Einfamilienhaus, soweit es sich bei der zweiten Wohneinheit um eine Einliegerwohnung handelt. Diese ist von untergeordneter Bedeutung, wenn die Zweitwohnung (Einliegerwohnung) nicht mehr als 80% der Hauptwohnung umfasst. Ist die zweite Wohneinheit größer als 80% der Hauptwohnung, ist das Gebäude als Zweifamilienhaus einzustufen.
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Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienwohnaus (MFH) ist ein Gebäudekomplex, der aus mehr als zwei Wohneinheiten besteht und die einzlnen Einheiten nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Sondereigentum aufgeteilt sind.
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Grundsteuer für unbebaute Grundstücke berechnen

Eigentumswohnung / Teileigentum

Soweit sich in einem Gebäudekomplex mehr als 2 baulich getrennte Einheiten befinden die nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Sonder- oder Teileigentum qualifiziert sind, kann Eigentum an jeder Einheit mit eigenem Grundbuchblatt begründet werden.
Als Sondereigentum bezeichnet man hierbei das Eigentum an den Räumen einer Wohnung. Bei Teileigentum handelt es sich hingegen nicht um Wohnräume sondern um Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie z. B. Ladengeschäfte, Geschäftsräume, Büro oder Praxisräume.
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Geschäftsgrundstück

Als Geschäftsgrundstück gilt jedes Grundstück das zu mehr als 80% der Wohn- und Nutzfläche zu eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken oder öffentlichen Zwecken dient und nicht Teileigentum ist. Wird die Fläche land- und forstwirtschaftlich genutzt, ist das Grundstück vorrangig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen.
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Grundsteuer für unbebaute Grundstücke berechnen

Land-/Forstwirtschaft

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht aus dem gesamten Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dazu gehören:

  • Grund und Boden
  • Wirtschaftsgebäude
  • stehende Betriebsmittel
  • der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln

nicht dazu gehören:

  • Wohngebäude
  • Grund und Boden, der nicht land- und forstwirtschaftliche genutzt wird
  • Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden

Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbgenutzt oder verpachtet sind. Land- und forstwirtschaftliche Flächen (mit Ausnahme der Hofstelle) gehören nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn

  • sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist, oder

  • zu erwarten ist, dass sie innerhalb von sieben Jahren zu anderen Zwecken (z. B. als Bau-, Gewerbe oder Industrieland) benutzt werden.
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Jetzt Erklärung zur Feststellung
der Grundsteuerwerte abgeben!

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Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer errechnet sich in einem komplizierten dreistufigen Rechenverfahren aus Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz.
Die kurze Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Erster Schritt
Grund-
stückswert
Der Ermittlung des Grundstückswerts liegt ab sofort nicht mehr der Einheitswert, sondern der Grundsteuerwert zugrunde, der u. a. vom Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Alter des Gebäudes und der Nutzungsart abhängig ist. Das Berechnungverfahren variiert dabei: So kommen je nach Art der Bebauung entweder das Ertragswertverfahren (z. B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern) oder das Sachwertverfahren (z. B. bei Geschäftsgrundstücken) zum Einsatz. Bei unbebauten Grundstücken ist die Berechnung deutlich einfacher.
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Zweiter Schritt
Grund-
stückswert
Steht der Grundsteuerwert für das Grundstück fest, kommt die Steuermesszahl zur Anwendung. So erhält man den Steuermessbetrag, der für die weitere Berechnung benötigt wird.
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Dritter Schritt
Grund-
stückswert
Es gibt drei unterschiedliche Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für unbebaute „baureife“ Grundstücke.
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Laden Sie sich unsere Angaben zur Feststellungserklärung herunter, füllen das Formular direkt am PC aus und senden es anschließend per E-Mail direkt in unsere Kanzlei an folgende Mailadresse: grundsteuer@ludwig-stb.de.
Standort Gerolzhofen
Nikolaus-Fey-Straße 4
97447 Gerolzhofen
Standort Bad Kissingen
Hemmerichstraße 14
97688 Bad Kissingen

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